Hausmüllverbrennungsschlacken (HMV-Schlacken)
Seit dem 01.06.2005 ist die Ablagerung von unbehandelten Abfällen laut Deponieverordnung (DepV) nicht mehr erlaubt. Somit müssen Abfälle in mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen aufbereitet werden.
Bei thermischen Abfallbehandlungsverfahren wird der Abfallstoff verbrannt. Nicht vollständig verbrannte Bestandteile, inertes Material, Schlacken, sowie Aschen bleiben bei diesem Verbrennungsprozess übrig.
Schlacken aus Verbrennungsanlagen werden durch die STORK Umweltdienste GmbH mit Hilfe des Einsatzes moderner Behandlungsverfahren aufbereitet und verwertet.